Maskenpflicht - Ausnahmen bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen muss man keine Mund-Nasen-Maske tragen: Das gilt für Menschen, die an einer Behinderung leiden, die das Tragen einer Maske "unzumutbar" machen. Oder für Asthma-Kranke.
Diese Infos finden Sie im jeweiligen Bundesland.
Wichtig: Die Betroffenen müssen eine formlose Bestätigung von ihrem Arzt mit sich tragen, der diese Einschränkungen glaubhaft macht.
Viele Betroffene tragen als Solidarität eine Mund Nasen Maske aus Kunsstoff!